PKV für Kinder 2025

Wichtige Informationen für Eltern.

Da ist es nun … das kleine Würmchen. Und mit all den großartigen Glücksgefühlen kommen häufig auch sorgenvolle Gedanken wie: „Was ist, wenn etwas passiert? Bleibt mein Nachwuchs gesund? Wie können wir als Eltern bestmöglich vorsorgen?“

Das Kind in Watte zu packen wäre natürlich eine Möglichkeit. Aber welche Eltern wollen das, wenn sie ein selbstbewusstes und neugieriges Kind erziehen wollen. Und seien wir mal ehrlich – 24 Stunden am Tag kann niemand auf Dauer präsent sein. Denn spätestens wenn Sie Ihr Kind in fremde Obhut geben, können Sie nicht mehr alles kontrollieren. Und das ist auch gut so. Aber was passiert im „Fall der Fälle“?

Die private Krankenversicherung (PKV) für Kinder bietet Ihrem Kind zahlreiche Vorteile, darunter schnellere Facharzttermine und umfassende medizinische Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den passenden PKV-Anbieter auswählen, die Kosten im Blick behalten und welche besonderen Leistungen für Kinder verfügbar sind. Zudem werden häufige Fragen zur PKV beantwortet, um Ihnen bei der Entscheidung für die beste Absicherung Ihres Kindes zu helfen.



PKV oder GKV für Kinder – wo kann der Nachwuchs versichert werden?

Es gibt verschiedene Szenarien, auf die wir hier eingehen. In den genannten Beispielen können Sie Ihre persönliche Situation finden und entsprechend planen.

Beispiel 1: Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert.
Grundsätzlich ist Ihr Kind über Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Es fallen keine Mehrkosten an.
Entgegen der allgemeinen Infos können Sie Ihren Nachwuchs aber – obwohl Sie selbst kein PKV-Mitglied sind – in der privaten Krankenversicherung versichern. In diesem Fall ist eine Gesundheitsprüfung Voraussetzung für die Aufnahme in der PKV. Hat Ihr Kind also Vorerkrankungen, kann die private Krankenversicherung den Versicherungsschutz ablehnen.

Beispiel 2: Ein Elternteil ist privat und ein Elternteil ist gesetzlich versichert.
Auch in diesem Fall haben Sie die Wahl, ob Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern.
Ausnahme: der privat versicherte Elternteil verdient mehr als der gesetzlich Versicherte und kommt mit seinem Einkommen über die JAEG (Jahresarbeitsentgeldgrenze). Im Jahr 2025 liegt diese bei 73.800 Euro.
In diesem Fall muss Ihr Kind mit einem eigenen Vertrag über die PKV versichert werden. Diese Regelung gilt nicht für Eltern, die nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind.

Beispiel 3: Beide Eltern sind privat versichert.
Sind beide Eltern in der PKV versichert, dann muss auch für den Nachwuchs eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Beispiel 4: Beamte
Beamte erhalten für leibliche und adoptierte Kinder eine Beihilfe, die sie mit einer PKV ergänzen können.

Wichtig: Ändert sich die Einkommenssituation oder der Versicherungsstatus der Eltern, kann sich auch immer der Versicherungsstatus des Kindes ändern.


PKV für neugeborenes Kind | Baby

Grundsätzlich sollte die Entscheidung für eine PKV für Ihr Baby immer darauf beruhen, dass Sie für Ihr Kind den bestmöglichen Versicherungsschutz und die bestmöglich Versorgung bekommen möchten. Denn das sollte auch immer der Grund für Sie als Erwachsenen sein (oder gewesen sein), warum Sie in die PKV gewechselt sind oder dies vorhaben.

Verpassen Sie auf keinen Fall diese Fristen und prüfen Sie die Voraussetzungen:
• Jedes Kind benötigt einen eigene Vertrag in der PKV. Eine Familienversicherung (wie in der GKV) gibt es nicht.
• Damit die PKV Ihr Kind aufnimmt, müssen Sie selbst bereits mindestens 3 Monate privat krankenversichert sein.
• Sie müssen Ihre PKV innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt informieren.
• Ihr Kind wird höchstens im selben Tarif wie Sie selbst versichert (nicht umfangreicher).
Nur, wenn Sie diese Kriterien erfüllen, wird Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen.

Wird Ihr Kind (was sich Sie niemand wünscht) bspw. mit einem Herzfehler geboren, kann die Erfüllung dieser Kriterien durchaus lebensrettend sein. Bitte machen Sie sich darüber Gedanken.
Verpassen Sie die oben genannten Fristen, kann die PKV die Aufnahme Ihres Kindes im schlimmsten Fall ablehnen oder erschweren.


Was ist die Kindernachversicherung und wann muss eine Gesundheitsprüfung gemacht werden?

Wichtig zu wissen ist, dass (wenn Sie die oben genannten Fristen eingehalten haben), Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung in Ihrer PKV versichert werden kann. Entscheiden Sie sich für eine andere private Krankenversicherung oder haben Sie die Fristen verpasst, dann muss Ihr Kind eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Voraussetzungen für die Kindernachversicherung
Sie sind in einer privaten Krankenversicherung versichert und schließen einen zusätzlichen Vertrag mit Ihrer PKV, in dem Ihr Kind versichert ist. Der Vertrag des Kindes läuft also in dem selben Versicherungsunternehmen.

Ihr Kind bekommt die gleichen Leistungen wie Sie selbst – nicht mehr und nicht weniger. Denken Sie also einmal darüber nach, ob Ihre aktuellen Leistungen auch für Ihr Kind ausreichen. Ist das nicht der Fall, sollten Sie Ihre PKV rechtzeitig anpassen.

Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und die Fristen eingehalten, ist Ihre PKV dazu verpflichtet, Ihr Kind innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen.

TIPP
Einige PKVs haben die Frist nach der Geburt auf 6 Monate erweitert. Haben Sie die Frist von 2 Monaten also verpasst, können wir ggf. dennoch helfen. Bitte sprechen Sie uns an.


Welche PKV-Tarife gibt es für Kinder?

Normaltarif
Entscheiden Sie sich für Ihr Kind für einen so genannten Normaltarif, dann entspricht dieser dem für erwachsene Versicherungsnehmer. Wahlleistungen im Krankenhaus oder Beitragsrückerstattungen gibt es auch im Tarif für Kinder.

Beihilfetarif
Der Beihilfetarif greift für Kinder von Beamten, Soldaten und Richtern. Denn auch Kinder haben einen Anspruch auf die so genannte Beihilfe. Der Beihilfesatz liegt bei 80% der Krankheitskosten. Übersteigen die Aufwendungen diesen Beihilfesatz, dann erst wird die PKV benötigt. Leistungslücken der Beihilfe werden durch den Beihilfeergänzungstarif aufgefangen. Der Beihilfeergänzungstarif macht also auch für Kinder Sinn.


Was kostet eine PKV für Kinder?

Ihr Kind hat in der privaten Krankenversicherungen einen eigenen Vertrag und zahlt demnach auch einen eigenen Beitrag, der üblicherweise monatlich gezahlt werden muss.

Sie können davon ausgehen, dass Sie Ihr Kind oft besonders günstig in der PKV unterbringen können.

Die Gründe dafür sind:
• Babys und Kinder haben meist einen sehr guten Gesundheitszustand und stellen für die PKV kein besonders großes Risiko dar.
• Die PKV muss für Kinder und Jugendliche noch keine Altersrückstellungen bilden und rechnet diese also nicht in den zu zahlenden Beitrag ein.

Im Durchschnitt (je nach Tarif) kostet eine PKV für Kinder zwischen 100 Euro und 220 Euro monatlich.

TIPP
Beziehen Sie in Ihre Überlegungen bitte immer auch Ihre persönliche Familienplanung mit ein. Denn die Anzahl der vorhandenen oder geplanten Kinder spielt dabei eine große Rolle. Schnell können viele Kinder, die privat versichert sind, zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Denn Ihre Kinder sind bspw. auch während eines Studiums noch immer privat versichert.


Arbeitgeberzuschuss PKV für Kinder

Selbständige und Freiberufler erhalten (weil sie ja keinen Arbeitgeber haben) keinen Zuschuss zur PKV. Auch für die privat versicherten Kinder und Ehepartner bekommen Sie keinen Zuschuss. Sind Sie Mitglied der Künstlersozialkasse, trägt die Kasse 50% Ihres Beitrags, zahlt jedoch nicht für Ihre Kinder oder Ehepartner.

Der Arbeitgeber zahlt einen monatlichen Zuschuss nicht nur für den bei sich angestellten Arbeitnehmer, sondern auch für die mitversicherten Kinder. Die Kinder können dabei auch bei einer anderen privaten Krankenversicherung untergebracht sein. Das gleiche gilt übrigens auch für den Ehepartner selbst wenn auch dieser bei einer anderen Versicherungsgesellschaft untergebracht ist.

Bei der Berechnung der Höhe des Zuschuss wird immer die gesetzliche Krankenversicherung als Grundlage genutzt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe von 50 % erhält, jedoch niemals mehr als der Arbeitgeber für einen gesetzlich versicherten Angestellten zahlen müsste. Aus diesem Grund gibt Höchstgrenzen bis zu denen ein Beitrag in der PKV vom Arbeitgeber bezuschusst wird.

In der Praxis bedeutet das für 2025:
Haben Sie monatlich Kosten für die Krankenversicherung(en) von 942,64 Euro, dann zahlt ihr Arbeitgeber den Höchstzuschuss von 471,32 Euro.

Liegen Ihre monatlichen Kosten über den 942,64 Euro, dann bekommen Sie dennoch „nur“ die 471,32 Euro.
Die Mehrkosten müssen Sie allein tragen.

Ein Rechenbeispiel dazu:
1.100 Euro monatliche Kosten
471,32 Euro Arbeitgeberzuschuss (Höchstsatz)
= Sie zahlen 628,68 Euro


PKV für Kinder von der Steuer absetzen?

Haben Sie Anspruch auf Kindergeld, dann können Sie die PKV-Kosten Ihres Kindes (genauso wie Ihre) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.


Die beste PKV für Kinder

Nachdem Sie nun bis hier gelesen haben möchten Sie wahrscheinlich auch wissen, welche PKV die Beste für Ihr Kind ist. Und nun kommt erst einmal eine kleine Enttäuschung, denn es gibt beim Thema private Krankenversicherung keine Pauschalaussage. Wir müssen prüfen, in welcher Lebenssituation Sie sich als Eltern befinden, wer wieviel verdient und welche besonderen Wünsche Sie haben.

Aber haben Sie keine Scheu und lassen Sie uns helfen, denn eine Schwangerschaft und Geburt bringt an sich schon einiges mit. Da können sich doch gern andere mit dem Thema Versicherungen für das Kind beschäftigen, oder?
Wir sprechen aus Erfahrung und helfen Ihnen und Ihrem kleinen Schützling gern – kostenlos und unverbindlich.


Sie werden bald Eltern?

… und möchten jetzt einfach mal loslegen, und das Thema nun endlich mal in Angriff nehmen? Dann buchen Sie gern einen kurzfristigen Beratungstermin. Wir rufen Sie an, wir lernen uns kennen, und Sie entscheiden wie es weiter geht.



PKV für Kinder

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Mit unserer unabhängigen Beratung verhelfen wir Ihnen zu Ihrer privaten Krankenversicherung.


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