Private Zusatzversicherungen


Private Zusatzversicherungen – für wen?

Eines vorweg: in unserem beruflichen Alltag erleben wir es immer wieder. Kunden ohne private Zusatzversicherung sehen im gesunden Zustand keine Notwenigkeit bspw. eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.

Dazu möchten wir Sie einmal bitten, darüber nachzudenken wie Sie sich fühlen wenn Sie sehr krank sind (Grippe, Corona etc.). Wie fühlen Sie sich? Und nun stellen Sie sich bitte vor, Sie wären noch stärker erkrankt und lägen im Krankenhaus. Wäre es ok für Sie, mit mehreren Menschen in einem Raum zu sein, fremde Besucher zu akzeptieren, mit Fremden zu essen, zu schlafen während Sie genesen? Wäre es ok für Sie, eine Standard-Versorgung zu bekommen? Oder möchten Sie besser umsorgt und betreut werden?

Diesen Gedankengang können Sie für sich selbst für alle Zusatzversicherungen durch spinnen, um Ihre persönlich Antwort zu finden. Bedenken Sie dabei bitte auch den finanziellen Aspekt. Können Sie sich eine entsprechende Zahnbehandlung leisten, wenn es wirklich mal brenzlig wird?

Um eine private Zusatzversicherung abschließen zu können, müssen Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sein. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PKV) können private Zusatzversicherungen nicht abschließen. Das ist auch sinnvoll, denn sonst wären diese im Zweifel für bestimmte Leistungen doppelt versichert.

Private Zusatzversicherungen sind für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse gedacht, für die ein Wechsel in die PKV nicht möglich ist.

Als Mitglied einer GKV erhalten Sie bei medizinischen Leistungen lediglich eine Kostenerstattung im Rahmen der Regelversorgung. Möchten Sie verbesserte Leistungen haben, müssen Sie diese selbst und aus eigener Tasche bezahlen. Und bleibt der Weg in die private Krankenvollversicherung durch ein zu niedriges Einkommen versperrt, können Sie dennoch einzelne Bausteine für sich nutzen. Sie sind dann sozusagen gesetzlich versichert, haben aber in bestimmten Bereichen eine Privatversicherung.

Möglich sind private Zusatz- und Ergänzungsversicherungen – ganz unabhängig vom Einkommen bzw. der Versicherungspflichtgrenze.

Zusatzversicherungen sind Versicherungen mit Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht abdeckt. Erst durch den Abschluss einer solchen Versicherung bekommt man die entsprechenden Leistungen.

Ergänzungsversicherungen stocken die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf.


Welche privaten Zusatzversicherungen gibt es?

Wie auch in der privaten Krankenvollversicherung gibt es auch in den Krankenzusatzversicherungen für GKV-Versicherte verschiedene Leistungspakete. Meist spricht man von Basis-, Premium- und Komfort-Tarifen. Die Tarife unterscheiden sich beim Leistungsangebot sowie bei der Höhe der Kostenerstattungen. So oder so kann sich der Versicherte seinen Versicherungsschutz selbst zusammen stellen und das entsprechende Paket – oft, aber nicht immer nach einem Baukastenprinzig – wählen.


Zahnzusatzversicherung

Jeder von uns hat zumindest einen Bekannten, der von einer horrenden Zahnarztrechnung berichtet. Gerade im Alter werden ggf. Implantate nötig, um das Gebiss in Takt zu halten und weiterhin unbeschwert schlemmen zu können.

Die Zahnzusatzversicherung ist bei den Versicherten ganz weit vorn. Denn sie betrifft für jeden wichtige Leistungen wie die Prophylaxe, den Zahnersatz und die Kieferorthopädie. Und diese Leistungen sind nicht nur teuer, sondern werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur bis zu einem gewissen Grad übernommen. Oft gibt es nur eine Pauschale oder die GKV beteiligt sich lediglich mit maximal 60% an den Kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung reicht also nicht aus.


Krankenhauszusatzversicherung

Sie möchten sich im Krankenhaus wie ein Privatpatient fühlen, haben aber keine Möglichkeit, in die private Krankenvollversicherung zu wechseln. Dann ist diese Zusatz-Versicherung richtig für Sie. Mit der Krankenhauszusatzversicherung  ist die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die freie Arztwahl (Chefarzt) garantiert.

Wichtig zu beachten ist, dass einem im gesunden Zustand oft nicht klar ist, welche Vorteile eine solche Versicherung im Ernstfall hat. Darüber sollte man intensiv nachdenken und das entsprechende Leistungspaket wählen.


Ambulante Zusatzversicherungen

Ambulante Zusatzversicherungen zahlen dort, wo die GKV nicht zahlt oder Zuzahlungen durch den Versicherten gefordert werden. Die Tarife übernehmen oft 50-100% der Kosten der jeweils versicherten Bausteine. Interessant sind solche Zusatzversicherungen bspw. für Brillenträger, Menschen, die sich für die alternative Behandlungsmethoden wahrnehmen möchten, Menschen, die Ihrem Impfschutz erweitern lassen wollen oder regelmäßig bestimmte Vorsorgeuntersuchungen nutzen möchten.

Dazu gehören:
• Alternativmedizin
• Sehhilfen
• Vorsorge
• Impfungen

Leistungen in der Alternativmedizin:
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bspw. Behandlungen bei Heilpraktikern nicht oder nur sehr eingeschränkt. Sind Sie also an alternativen Heilmethoden und Naturheilverfahren interessiert, dann sollten Sie sich über eine solche Zusatzversicherung informieren.

Leistungen für Sehhilfen und LASIK-Operationen:
Was viele nicht wissen: die GKV bezuschusst Brillengläser ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erst ab einer Fehlsichtigkeit von 6,25 Dioptrien. Für Brillengestelle erhalten Sie gar keinen Zuschuss. Bei Kontaktlinsen muss der Wert sogar mindesten 8,00 Dioptrien betragen. Eine ambulante Zusatzversicherung – bspw. eine Brillenversicherung – übernimmt je nach Tarif 80-100% der Kosten. Dabei gilt es allerdings die Erstattungsgrenzen zwischen 150-500 Euro alle zwei Jahre zu beachten.
Zu den Leistungen gehören bspw. die Kosten für Ihre Brille / Ihre Kontaktlinsen, Sonnenbrillen mit Sehstärke, LASIK-Operationen und bestimmte Vorsorgeuntersuchungen.

Leistungen für Vorsorge und Impfungen:
• Vorsorge für Kinder und Jugendliche
• Vorsorgeuntersuchungen der Augen (Glaukom, grüner Star)
• Untersuchungen der Schilddrüse
• Untersuchungen zur Erkennung von Osteoporose
• Untersuchungen während der Schwangerschaft
• Vorsorgeuntersuchungen zum Schlaganfall
• Krebsvorsorge
• Reise- und erweiterte Schutzimpfungen


Auslandsreisekrankenversicherung

Sie Sie in Deutschland als Versicherter vor Behandlungskosten abgesichert, verhält es sich im Ausland anders. Denn im Ausland gilt der Versicherungsschutz (je nach Land) nur noch teilweise oder auch gar nicht. Liegt Ihr Urlaubsland in der Europäischen Union oder besteht ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen, dann werden Ihre Behandlungskosten übernommen. Aber Achtung: diese Leistungen beziehen sich nur auf Basisbehandlungen. Müssen Sie im Ausland zahnärztlich behandelt werden, sind diese in vielen Fälle nicht abgesichert und Sie müssen selbst zahlen. Das Gleiche gilt für einen Rücktransport nach Deutschland.


Krankentagegeldversicherung

Eine der wichtigsten Zusatzversicherungen. Oft verwechselt werden in diesem Zusammenhang das Krankengeld und das Krankentagegeld. Die GKV zahlt das Krankengeld, das Krankentagegeld die private Versicherung.

Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, erhalten Sie bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang den Lohn/das Gehalt vom Arbeitgeber. Im Anschluss springt die GKV mit dem Krankengeld ein. Die Zahlungen der GKV liegen allerdings bei 70% vom Bruttolohn, höchstens aber 90% vom Nettolohn. Gehören Sie zu den Besserverdienenden, dann müssen Sie ggf. auf noch mehr verzichten. Haben Sie ein sehr hohes Einkommen, beträgt das maximale Krankengeld nämlich 70% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (5.175 Euro). In diesem Fall bleiben Ihnen mit den Krankengeld 3.622,50 Euro. Davon gehen zusätzlich die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab.
Es bleibt also Ihnen überlassen, zu beurteilen, ob Sie mit dieser verminderten Einkunft über die Runden kommen könnten.

Benötigen Sie Ihr gesamtes Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ist eine Zusatzversicherung sinnvoll.


Pflegezusatzversicherung

Pflege ist teuer – und wird immer teurer, denn die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich. Frauen erhalten häufiger Leistungen, weil Ihre Lebenserwartung höher ist und sie im Alter häufiger alleinstehend sind.

Im Pflegefall trägt die soziale Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die Versorgungslücke können Sie nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen.
Denn in der Regel werden verbleibende Kosten der Pflege aus der eigenen Rente oder dem Privatvermögen gedeckt. Könnten Sie das leisten? Diese Fragen sollten Sie sich rechtzeitig stellen.

Die Höhe der Beiträge einer Pflegezusatzversicherung richtet sich in der Regel nach Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss.

Für die Pflegezusatzversichertung gibt es verschiedene Varianten zu denen wir Sie gern beraten.



Private Zusatzversicherungen Zahnzusatzversicherung

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